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Vogelgrippe, Hochwasser, Sturmschäden: Wo bleibt eine betriebliche Katastrophen-Haftpflicht?

Die Sendung „Länderspiegel“ im ZDF berichtete soeben von der Insel Rügen. Die Vogelgripppe ist zwar seit zwei Monaten vorbei, doch für die Insulaner noch lang nicht ausgestanden. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist jetzt zu Pfingsten kaum ein Hotel ausgebucht. Von 40 Prozent Ausfall spricht ein Hotelbesitzer. Nicht besser geht es den Landwirten, die von Eiern oder Geflügelzucht leben. Teilweise wurde ihnen im Februar der komplette Tierbestand getötet.

Warum wird nicht gesetzlich eine bundesweite betriebliche Katastrophen-Haftpflicht vorgeschrieben, die alle Unter- nehmen für derartige Schicksalsschläge absichert? Die Gastronomie auf Rügen gegen solche Ausfälle wie durch die Vogelgrippe, die Elb- oder Donauanlieger gegen Hochwasser, die Bergbewohner gegen Lawinen, küstennahe Betriebe gegen Sturm- oder Flutkatastrophen?

Aber keine private Versicherung, die Gefährdete von vornherein ausschließt oder den Opfern dann doch nichts bezahlt, weil ihre Aktionäre darunter leiden könnten. Eine öffentlich-rechtliche Versicherung wie die Unfall- haftpflicht der Berufsgenossenschaften, in die jeder Betrieb einzahlen müsste, aber auch jeder im Katastrophenfall Ansprüche hätte, staatlich verbürgt.

Dann würde die existenzielle Bedrohung Einzelner auf die vielen hunderttausend Schultern derjenigen Betriebe verteilt, die das Glück haben, von keinen Katastrophen behelligt zu werden.

Solidarprinzip nennt sich so etwas. Es ist eine der Errungenschaften, die die Zivilisation vom Dschungel unterscheiden.
3.6.06 18:20


Sklavenbranchen: Wann werden Betriebsräte gesetzlich vorgeschrieben?

Viele Sklaven von heute tragen Uniform. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet über Hungerlöhne in der Sicherheits- branche. Durchschnittlich 6,10 Euro verdienen die rund 8000 Wachleute in Hamburg. Damit liegen sie unter der vom Forschungsinstitut WSI definierten Armutsgrenze und sogar unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. Für die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wäre ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro das beste Mittel zu einer „halbwegs angemessenen“ Bezahlung.

Sklavenlöhne, obwohl das Sicherheitsgewerbe boomt. Allein die Stadt Hamburg zahlt den Wachdiensten jährlich 12,5 Millionen Euro, anstatt selbst Wachpersonal zu anständigen Konditionen einzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber stören sich nicht an den schlechten Arbeitsbedingungen in der Sicherheitsbranche. Die wenigsten Firmen haben einen Betriebsrat, wenn Beschäftigte einen zu gründen versuchen, werden sie „massiven Repressionen“ ausgesetzt, bis hin zur Kündigung.

Nach den Lebensmittel-Discountern (Aldi, Lidl) sind die Sicherheitsfirmen nun schon die zweite Branche, die mit sklavenartigen Arbeitsbedingungen und rigider Betriebsrats- verweigerung in die Schlagzeilen geraten. „Die Sklaven- halterei in der Branche ist eine Schande für unsere Stadt“ sagte der Hamburger SPD-Landeschef Mathias Petersen zum „Hamburger Abendblatt“. Warum setzt er sich dann nicht dafür ein, dass Betriebsräte ab 12 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben werden?
3.6.06 05:31


Hartz IV: Warum will Kauder arbeitslose Akademiker demütigen?

Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, will arbeitslose Akademiker auch zu einfachsten Arbeiten verpflichten, zum Beispiel zu Feldarbeit in der Landwirtschaft. Das sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ in einem Interview. Zwar musste er mehrfach einräumen, dass es gar keine Jobs gibt, die den seiner Meinung nach „herumgammelnden“ Arbeitslosen angeboten werden könnten, dennoch ist es ihm besonders wichtig, dass genügend schmerzhafte Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Kann sich mal ein Journalist darum kümmern, warum der Mann das macht? Kindheitstraumata? Minderwertigkeitskomplex? Hassneurose? Jedenfalls wäre der Effekt dieser Akademiker- Demütigung angesichts 5,2 Millionen Hartz IV-Betroffener so marginal, dass es die Kosteneinsparung nicht sein kann.

Sollte Volker Kauder vielleicht besser eine Therapie anstatt Politik machen?
31.5.06 17:04


Warum nur Erleichterungen für Leute, die nicht für ihre Schulden haften wollen?

Die Gründung einer GmbH soll künftig schneller und billiger werden, meldet „tagesschau.de“. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass unter anderem das vorgeschriebene Stammkapital einer GmbH statt bisher 25.000 Euro künftig nur noch 10.000 Euro betragen muss, gleichzeitig werden etliche bürokratische Hürden beseitigt. Laut „Spiegel Online“ die größte Reform des GmbH-Rechts seit 25 Jahren.

Für Verbraucher, die eine Ware oder Dienstleistung im Voraus bezahlt haben, bedeutet die geplante Neuerung jedoch, dass im Fall einer GmbH-Insolvenz noch weniger zu holen sein wird als bisher.

Im umgekehrten Fall jedoch, wenn ein Verbraucher seine Schulden nicht bezahlen kann, sind für ihn nur Verschlechterungen geplant. Wie die Online-Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ kürzlich berichtete, sollen mittellose Schuldner künftig, anstatt nach sechs, erst nach acht Jahren entschuldet werden können. Und, anders als bisher, sollen während diesen acht Jahren Gerichtsvoll- zieher ständig bei ihnen pfänden dürfen.

Die meisten privaten Schuldner geraten unverschuldet in Not, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit oder der aggressiven Kreditvergabe durch Banken und Einzelhandel. Kaufleute, die eine GmbH gründen, haben von vornherein nicht vor, für die Schulden der Firma zu haften. Das wird ihnen jetzt noch erleichtert.

Wo bleiben Erleichterungen für die vielen überschuldeten Privatleute?
30.5.06 20:54


Neonazis: Wie kann es „No-Go-Zonen“ geben, wenn Politiker sie wirklich nicht wollen?

Der frühere Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye hat in einem Interview mit „Spiegel Online“ betont, dass es – nicht nur, aber vor allem – in Ostdeutschland Bahnhofs- vorplätze gebe, „die ein ausländisch aussehender Mensch besser meidet, weil er rechtsradikale Gewalt zu erwarten hätte“. Die vom Afrika-Rat geplante Landkarte mit „No-Go-Areas“ in Ostdeutschland sei dessen gutes Recht. Heye: „Im übrigen bezieht er sich dabei auf Daten des Verfassungschutzes.“

Wir halten fest: Es gibt also offizielle Daten einer Bundesbehörde über Straßen und Plätze in Deutschland, auf denen das Grundgesetz und andere deutsche Gesetze nicht mehr gelten!

Daraus kann man nur schließen, dass die amtierenden Politiker in Bund und Ländern diese „No-Go-Zonen“ nicht wirklich abschaffen wollen. Denn ebenso, wie es beim Bau der Atomanlagen, der Frankfurter Startbahn West oder der Castor-Transporte möglich war, geltendes Recht gegen breit organisierten, militanten Widerstand durchzusetzen, wäre das auch in anderen Regionen Deutschlands gegenüber Neonazis möglich; (wozu gibt es denn die fünf „Beweis- sicherungs- und Festnahmehundertschaften“?).

Oder indem farbige Polizisten in Zivil so lange auf diesen Straßen und Plätzen präsent sind, bis sich kein Neonazi mehr in die Nähe eines Ausländers traut, weil er fürchten muss, sofort von einem bereitstehenden Einsatzkommando festgenommen zu werden.

Falls es nicht genügend ausländisch aussehende Polizisten gibt, sind arbeitslose Migranten sicher gern bereit, sich ausbilden und einstellen zu lassen.

Weitere Maßnahmen wären Patrouillen „schwarzer Sheriffs“, (und zwar echt schwarzer), kostenlose Selbstverteidigungs- kurse für Ausländer, temporäre Polizeiposten in Containern, speziell eingerichtete Notrufsysteme in unsicheren Stadtbezirken usw.

Solange derartige Maßnahmen nicht ergriffen werden, müssen sich die Verantwortlichen vorwerfen lassen, die „No-Go-Zonen“ zu tolerieren oder sogar zu wollen.

(Weitere Berichte bei „focus online“ und „Spiegel Online“.)
25.5.06 07:19


Verfassungssünder: Wo bleibt die Entschuldigung von Beckstein, Bouffier und Co?

Die bundesweite Rasterfahndung nach so genannten Schläfern, bei der nach dem 11. September 2001 ohne konkreten Verdacht die Daten von Millionen Bürgern erfasst wurden, war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine solche massenhafte Datenermittlung sei nur bei „einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter“ mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Gericht deutete an, dass die Polizeigesetze der meisten Bundesländer nachgebessert werden müssen, weil sie Rasterfahndungen ohne die erforderliche „konkrete Gefahr“ ermöglichen.

Was erwartet man von einem Politiker, der mit einem verfassungsfeindlichen Gesetzt erwischt worden ist? Doch wohl mindestens so viel Reue wie bei einem Verkehrssünder? Von wegen. Verfassungssünder Günther Beckstein (CSU) schimpfte, das Urteil sei ein „schwarzer Tag“ für „die wirksame Terrorismusbekämpfung in Deutschland“. Und der hessische Verfassungssünder Volker Bouffier (CDU) mäkelte, das Urteil zeige eine „Überbewertung des Datenschutzes gegenüber dem Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen“. Auch der Bundesverfassungssünder Wolfgang Schäuble ließ durch einen Ministeriumssprecher seinen Ärger verkünden.

Auf die Idee, sich bei den Bürgern, insbesondere bei den Opfern der Rasterfahndung, für den Verfassungsbruch zu entschuldigen, kam nicht einer der Politiker.

(Berichte von „heise online“, „Frankfurter Rundschau“, „tagesschau.de“, „focus online“, „Hamburger Abendblatt“)
24.5.06 14:32


Hartz IV-Kosten: Sind die Arbeitslosen zu arbeitswillig?

Nach Bundeskanzlerin Merkel (CDU) haben auch führende SPD-Politiker für Korrekturen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV plädiert, meldet die „Stuttgarter Zeitung“. Der Grund dafür sei eine „Kostenexplosion“, verursacht durch die stetig wachsende Zahl von Leistungsempfängern.

Die „Frankfurter Rundschau“ befürchtet in einem Kommentar zum gleichen Thema, dass es bei der anstehenden Reform der Reform eben nicht darum gehe, unberechtigte Nutznieser aus dem Hartz IV-System zu drängen, sondern schlichtweg auf Kosten der Bedürftigen „Milliarden, nicht Millionen zu sparen“.

Denn der eigentliche Grund für die Kostensteigerung bei Hartz IV liegt daran, dass unerwartet viele Menschen zu wenig verdienen um davon leben zu können und deshalb Arbeitslosengeld II zusätzlich beziehen.

„Wer arbeitet, muss mehr haben als wenn er nicht arbeitet“, sagte Kanzlerin Merkel am Freitag vor CDU-Parteifunk- tionären. Doch darum geht es nicht, im Gegenteil: Es wird zu viel für zu wenig Geld gearbeitet.

Sind die Arbeitslosen zu arbeitswillig? Offenbar. Und die Arbeitgeber zu gierig. Eigentlich verursachen sie die Kostenexplosion bei Hartz IV – sollten sie diese dann nicht auch über höhere Unternehmenssteuern bezahlen?
22.5.06 06:00


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